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   VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14 We   

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VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14 We (https://dejure.org/2016,28066)
VG Weimar, Entscheidung vom 06.04.2016 - 3 K 1422/14 We (https://dejure.org/2016,28066)
VG Weimar, Entscheidung vom 06. April 2016 - 3 K 1422/14 We (https://dejure.org/2016,28066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 1 Abs 1 GG, § 15 Abs 1 GewO
    Vereinbarkeit des Spiels Laser-Tag mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Laser-Tag verstößt nicht gegen die Menschenwürde / Bescheinigung eines illegalen Gewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Dresden, 31.01.2007 - 14 K 2097/03

    "Paintball"-Spiele verletzen nicht die Menschenwürde

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
    Dem vermag die Kammer in Übereinstimmung mit nahezu der gesamten inzwischen ergangenen Rechtsprechung1diese alle zu Paintballspielen, zum fehlenden rechtlichen Unterschied zum Laser-Tag sogleichdiese alle zu Paintballspielen, zum fehlenden rechtlichen Unterschied zum Laser-Tag sogleich (Bay. VGH, Urteil vom 27.11.2012 - 15 BV 09.2719 - Juris, Rdnr. 30 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18.02.2010 - LC 244/07 - Juris, Rdnr. 65; VG Dresden, Beschluss vom 28.01.2003 - 14 K 2777/02 - NVwZ-RR 2003, 848, 850; Urteil vom 26.01.2007 - 14 K 2097/03 - Juris, Rdnr. 48) und Literatur (Haschke, Diss. jur. 20132epub.uni-regensburg.de/28622/1/Diss_komplett__22.07.2013.pdfepub.uni-regensburg.de/28622/1/Diss_komplett__22.07.2013.pdf [Das gesetzliche Verbot von Killerspielen], S. 169; Scheidler, JA 2009, 575, 577; ders. GewArch 2005, 312, 319; Gröpl/Brandt, VerwArch 2004, 223, 236; Köhne, GewArch 2004, 285, 288) nicht zu folgen.

    Denn bislang konnte ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Konsum von Gewaltdarstellungen bzw. der spielerischen Ausübung von Gewalt und der Ausbildung violenter Persönlichkeiten nicht durch Untersuchungen belegt werden (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 28.01.2003 a.a.O.; Urteil vom 26.01.2007 a.a.O.; Beaucamp, DVBl. 2005, 1174, 1179).

    Die Wertemaßstäbe des Grundgesetzes wie insbesondere das Recht auf Leben und Gesundheit bestehen nur in der realen Welt ("Wirklichkeitsebene"), nicht für simulierte Handlungen im Bereich von Sport und Spiel; vielmehr gehört dort der spielerische oder auch sportlich simulierte Tabubruch zum Teil der menschlichen Kultur (vgl. VG Dresden, Urteil vom 26.01.2007 a.a.O. Rdnr. 52).

  • VG Dresden, 28.01.2003 - 14 K 2777/02

    Untersagung der Nutzung der Räumlichkeiten für sogenannte Paintball-Spiele durch

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
    Dem vermag die Kammer in Übereinstimmung mit nahezu der gesamten inzwischen ergangenen Rechtsprechung1diese alle zu Paintballspielen, zum fehlenden rechtlichen Unterschied zum Laser-Tag sogleichdiese alle zu Paintballspielen, zum fehlenden rechtlichen Unterschied zum Laser-Tag sogleich (Bay. VGH, Urteil vom 27.11.2012 - 15 BV 09.2719 - Juris, Rdnr. 30 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18.02.2010 - LC 244/07 - Juris, Rdnr. 65; VG Dresden, Beschluss vom 28.01.2003 - 14 K 2777/02 - NVwZ-RR 2003, 848, 850; Urteil vom 26.01.2007 - 14 K 2097/03 - Juris, Rdnr. 48) und Literatur (Haschke, Diss. jur. 20132epub.uni-regensburg.de/28622/1/Diss_komplett__22.07.2013.pdfepub.uni-regensburg.de/28622/1/Diss_komplett__22.07.2013.pdf [Das gesetzliche Verbot von Killerspielen], S. 169; Scheidler, JA 2009, 575, 577; ders. GewArch 2005, 312, 319; Gröpl/Brandt, VerwArch 2004, 223, 236; Köhne, GewArch 2004, 285, 288) nicht zu folgen.

    Denn bislang konnte ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Konsum von Gewaltdarstellungen bzw. der spielerischen Ausübung von Gewalt und der Ausbildung violenter Persönlichkeiten nicht durch Untersuchungen belegt werden (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 28.01.2003 a.a.O.; Urteil vom 26.01.2007 a.a.O.; Beaucamp, DVBl. 2005, 1174, 1179).

    Dies zeigt, dass eine Ächtung einer simulierten Gewaltausübung gegen Menschen keineswegs dem Wertekonsens in der Bundesrepublik entspricht, vielmehr sprechen die oben erwähnten Spiele und Sportarten und etwa die Verbreitung von Kriegsspielzeug für Kinder deutlich gegen eine solche Wertanschauung (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 28.01.2003 a.a.O. S. 852).

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06

    Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Untersagung des Betriebs eines

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
    Dazu beruft sie sich vorrangig auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Laser-Tag-Anlage (grundlegend der Vorlagebeschluss des BVerwG an den EuGH vom 24.10.2001 - 6 C 3/01 - Juris; ebenso dann [wiederholend] das Urteil vom 13.12.2006 - 6 C 17/06 - Juris), in der ein Verbot eines solches Spiels nach der polizeilichen Generalklausel des dortigen Bundeslandes (in Thüringen dementsprechend: § 5 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz) als rechtmäßig erachtet wurde.

    Aufgrund der Abweichung der Kammer vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2006 (a.a.O.) war nach §§ 124 Abs. 2 Nr. 4, 124a Abs. 1 Satz 1 VwGO die Berufung zuzulassen.

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 15 BV 09.2719

    Paintball-Hallenspielfläche; Baugenehmigung; Garantie der Menschenwürde

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
    Dem vermag die Kammer in Übereinstimmung mit nahezu der gesamten inzwischen ergangenen Rechtsprechung1diese alle zu Paintballspielen, zum fehlenden rechtlichen Unterschied zum Laser-Tag sogleichdiese alle zu Paintballspielen, zum fehlenden rechtlichen Unterschied zum Laser-Tag sogleich (Bay. VGH, Urteil vom 27.11.2012 - 15 BV 09.2719 - Juris, Rdnr. 30 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18.02.2010 - LC 244/07 - Juris, Rdnr. 65; VG Dresden, Beschluss vom 28.01.2003 - 14 K 2777/02 - NVwZ-RR 2003, 848, 850; Urteil vom 26.01.2007 - 14 K 2097/03 - Juris, Rdnr. 48) und Literatur (Haschke, Diss. jur. 20132epub.uni-regensburg.de/28622/1/Diss_komplett__22.07.2013.pdfepub.uni-regensburg.de/28622/1/Diss_komplett__22.07.2013.pdf [Das gesetzliche Verbot von Killerspielen], S. 169; Scheidler, JA 2009, 575, 577; ders. GewArch 2005, 312, 319; Gröpl/Brandt, VerwArch 2004, 223, 236; Köhne, GewArch 2004, 285, 288) nicht zu folgen.

    Diese fehlende exakte Anzeige eines Treffers rechtfertigt es aber nach Auffassung der Kammer nicht, wegen des "deutlich höheren Abstraktionsgrades" des Kinderspiels diesem die Vergleichbarkeit mit einer Spielhandlung in einer Laser-Tag-Anlage abzusprechen (so aber Haschke a.a.O. S. 46; für eine Vergleichbarkeit: Bay. VGH, Urteil vom 27.11.2012 a.a.O. Rdnr. 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2007 - 6 S 1590/06

    Entgegennahmepflicht der Gemeinde für Gewerbeanzeige; Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
    Das im Klageantrag ebenfalls enthaltene Begehren auf die Erteilung der Bescheinigung der Gewerbeanmeldung ist dagegen eine allgemeine Leistungsklage, da die in § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO - vorgeschriebene behördliche Bescheinigung des Empfangs einer Anzeige eines stehenden Gewerbes (zu der jeder Gewerbetreibende nach § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO verpflichtet ist) als behördlicher Realakt einzuordnen ist (vgl. VG Bremen, Urteil vom 18.12.2008 - 5 K 3235/07 - Juris, Rdnr. 13 f. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2007 - 6 S 1590/06 - Juris, Rdnr. 20; VG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2005 - 4 K 3339/05 - Juris, Rdnr. 11).

    Vielmehr besteht ein rechtlich schützenswertes Interesse des Gewerbetreibenden (hier des Klägers) auch nach einer Äußerung der Behörde, mit der - wie hier - die Gewerbeanzeige zurückgewiesen wurde, an einer ordnungsgemäßen Bescheinigung des Erhalts der Gewerbeanzeige fort (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2007 - 6 S 1590/06 - Juris, Rdnr. 21).

  • VGH Hessen, 05.11.1986 - 1 UE 700/85

    Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit von Leistungsurteilen in

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
    Diese Vorschrift ist auch bei einer - wie hier vorliegend - Kombination einer Anfechtungsklage und einer allgemeinen Leistungsklage anwendbar (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 05.11.1986 - 1 UE 700/85 - Juris, Rdnr. 22).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
    Dazu beruft sie sich vorrangig auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Laser-Tag-Anlage (grundlegend der Vorlagebeschluss des BVerwG an den EuGH vom 24.10.2001 - 6 C 3/01 - Juris; ebenso dann [wiederholend] das Urteil vom 13.12.2006 - 6 C 17/06 - Juris), in der ein Verbot eines solches Spiels nach der polizeilichen Generalklausel des dortigen Bundeslandes (in Thüringen dementsprechend: § 5 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz) als rechtmäßig erachtet wurde.
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
    Das Bundesverwaltungsgericht stützt sich in seiner Begründung des Vorlagebeschlusses vom 24.10.2001 (a.a.O. Rdnr. 63 bis 65) speziell auf den sog. Tanz der Teufel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.10.1992 (1 BvR 698/89 - Juris), aus dem das Bundesverwaltungsgericht seine Ausführungen über die nähere Ausgestaltung des Menschenwürdebegriffs des Grundgesetzes ausschließlich entnimmt.
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
    Auch deswegen ist über die Zurückweisung der Gewerbeanmeldung bezüglich der Laser-Tag-Anlage durch einen Verwaltungsakt entschieden worden (vgl. zur Gestaltungsbefugnis der Widerspruchsbehörde: BVerwG, Urteil vom 23.08.2011 - 9 C 2/11 - Juris, Rdnr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
    Nicht ohne Grund ist das Bundesverwaltungsgericht, das in seiner ersten Entscheidung zur gewerberechtlichen Zulässigkeit von Peep-Shows (Urteil vom 15.12.1981 - 1 C 232/79 - Juris, Rdnr. 21 f.) diese wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde der auftretenden Frau verneint hatte, in seiner zweiten Peep-Show-Entscheidung (Urteil vom 30.01.1990 - 1 C 26/87 - Juris) auf diese Argumentation nicht zurückgekommen.
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 5 A 4916/98

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2015 - 2 B 99/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Paintballanlage auf einem

  • VGH Bayern, 04.04.2008 - 22 B 06.3312

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Bescheinigung des Empfangs einer

  • VG Stuttgart, 01.12.2005 - 4 K 3339/05

    Bescheinigung der Entgegennahme einer Gewerbeanzeige im Fall einer Annahmestelle

  • VG Bremen, 18.12.2008 - 5 K 3235/07
  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 K 386.21

    Gewerbeanzeige: Klage auf Erteilung einer weiteren Empfangsbescheinigung bei

    Sie ist somit ein schlichter, behördlicher Realakt (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juni 2007 - 6 S 1590/06 - juris, Rn. 20; VG Weimar, Urteil vom 6. April 2016 - 3 K 1422/14 We - juris, Rn. 12; VG Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 5 K 2267/05 - juris, Rn. 14; VG Stuttgart, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 4 K 3339/05 - juris, Rn. 11; Leisner, in: Pielow, BeckOK GewO, 57. Edition, Stand: 1. Juni 2022, § 15 Rn. 4).

    Der Schutzzweck des § 15 Abs. 1 GewO ist auch unter diesen Umständen voll erfüllt, da die Klägerin einen Nachweis über die Erfüllung ihrer Verpflichtung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO erhält (VGH München, Urteil vom 16. Februar 2007 - 22 B 06.1806 - juris, Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2007 - BVerwG 6 B 17.07 - juris, Rn. 5, nachdem der Anspruch aus § 15 Abs. 1 GewO sogar dann erfüllt ist, wenn die Behörde zugleich unter Verweis auf das Verbot der konkreten gewerblichen Tätigkeit mitteilt, dass die "Anmeldung [...] nicht möglich [ist] und [...] daher auch nicht bestätigt werden" kann; a.A. VG Weimar, Urteil vom 6. April 2016 - 3 K 1422/14 We - juris, Rn. 14).

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